Ordentliches Mitglied kann jeder staatlich approbierte Arzt, Zahnarzt, Tierarzt sowie Naturwissenschaftler mit abgeschlossener akademischer Ausbildung werden, der die Ziele der Gesellschaft unterstützt.
 
Falls Sie beitreten möchten, richten Sie bitte Ihren Aufnahmeantrag an den Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie e.V.
 
Der Antrag soll durch ein Mitglied der Gesellschaft begründet werden.
 
Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
 
Bitte benutzen Sie diesen Aufnahmeantrag (auf Seite 2 optional Einzugsermächtigung): Aufnahmeantrag

Der jährliche Mitgliedbeitrag beträgt gegenwärtig 60,- €, für Leiter neuropathologischer Einrichtungen 100,- €.


Zur Förderung der neuropathologischen Qualifizierung vergibt die DGNN Stipendien an DGNN-Mitglieder in Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Neuropathologie. Gefördert werden Veranstaltungen mit neuropathologischem Fokus (z.B. EuroCNS-Kurse), die geeignet sind, die Teilnehmer in morphologischer oder molekularer Diagnostik zu qualifizieren. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Teilnahmegebühr (max. € 500.- pro Bewerber). Pro Kalenderjahr werden in dieser Maßnahme maximal € 3000.- ausgeschüttet. Die Anträge werden nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Teilnahmebescheinigung, Zahlungsbestätigung) bis zur Erreichung des Maximalbetrages gefördert. Die Entscheidung erfolgt durch den Vorstand der DGNN. Anträge können jederzeit an den Vorsitzenden der DGNN gerichtet werden.