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Satzung

§ 1 Definition

Mit dem Paul-Kleihues-Preis zeichnet die Deutsche Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie (DGNN) hervorragende wissenschaftlichen Leistungen des Nachwuchses der Fachgesellschaft zu neuro-onkologischen Themenfeldern der Neuropathologie und Neuroanatomie aus.

§ 2 Wer kann sich bewerben?

Um den Paul-Kleihues-Preis kann sich jede/jeder Wissenschaftlerin/Wissenschaftler bewerben,

  1. deren/dessen Promotion (maßgeblich ist der erste Abschluss bei mehreren Promotionen) nicht länger als 11 Jahre (Humanmedizin) bzw. 7 Jahre (Life Sciences oder vergleichbare Fächer) zurückliegt. Erziehungszeiten können mit maximal 18 Monaten pro Kind angerechnet werden; bei Müttern erfolgt dies pauschal, bei Vätern auf Nachweis. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten können bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises berücksichtigt werden.
  2. und die als Mitarbeitender eines Instituts/Abteilung für Neuropathologie oder einer Einrichtung für Neuroanatomie (ausgewiesen durch entsprechende Nennung in der Publikation) eine wissenschaftliche Originalarbeit als Erst- oder Letztautorin/-autor publiziert hat.

§ 3 Bewerbungsmodalität

Der Paul-Kleihues-Preis wird auf der Jahrestagung der DGNN verliehen. Die Höhe des Preisgeldes wird von der DGNN Mitgliederversammlung festgelegt und aus dem Vermögen des Vereins getragen. Sollte kein hinreichendes Vermögen vorhanden sein, entfällt die Preisvergabe.

Bewerbungen erfolgen mit einer wissenschaftlichen Originalarbeit, welche in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor der Jahrestagung, auf welcher der Preis verliehen wird, veröffentlicht (maßgeblich ist das Online-Veröffentlichungsdatum) oder zur Publikation angenommen wurde. Der Bewerbung ist ein kurzes Bestätigungsschreiben der Instituts- bzw. Abteilungsleitung beizufügen, das die Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Leistung würdigt. Die Bewerbungsfrist und -modalitäten werden auf der Webseite der Fachgesellschaft DGNN bekannt gegeben.

§ 4 Vergabekommission

Der Vergabekommission gehören an:

  • die aktuellen, vorangegangenen und nachfolgenden Kongresspräsidenten/innen sowie
  • der DGNN-Vorstand.

Die Vergabekommission wählt vor der Jahrestagung der Fachgesellschaft einen Kandidaten/eine Kandidatin aus. Jedes Mitglied der Kommission hat eine Stimme. Die Auswahl erfolgt in geheimer mit einfacher Mehrheit. Falls diese nicht zustande kommt, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden den beiden Kandidaten/innen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kongresspräsidenten/der Kongresspräsidentin. Ist ein Mitglied der Kommission persönlich befangen (z. B. durch Bewerbung eigener Mitarbeitender), ist es von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Die Preisträgerin / der Preisträger kann von der Kongressleitung eingeladen werden, die Ergebnisse der prämierten Arbeit im Rahmen der Jahrestagung vorzustellen.

§ 5 Satzungsänderung

Der Paul-Kleihues-Preis wird durch die DGNN verliehen. Die Änderungen dieser Satzung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der der Mitgliederversammlung.